Ausbildungsprüfung = Qualitätssicherung
Knapp 240.000 junge Menschen haben 2020 ihre Ausbildung im Bereich der Industrie und des Handels erfolgreich abgeschlossen und hierfür neben ihrer individuellen mündlichen Prüfung in den allermeisten Fällen auch eine bundeseinheitliche schriftliche Prüfung absolviert. Die Erstellung der in dieser schriftlichen Prüfung zu bearbeitenden Aufgaben erfolgt in der IHK-Organisation zentral und das hat für die Wirtschaft insgesamt, für die Ausbildungsbetriebe, ihr Ausbildungspersonal und nicht zuletzt für die Auszubildenden viele Vorteile – doch der Reihe nach.
Berufliche Handlungsfähigkeit nachweisen
Grundlage der Ausbildungsprüfungen, die die IHKs durchführen, sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die jeweiligen berufsspezifischen Ausbildungsordnungen. Das BBiG und die jeweilige Ausbildungsordnung geben für jeden in Deutschland anerkannten Berufsabschluss die Inhalte der Ausbildung und die Ziele der Abschlussprüfung sowie die Prüfungsbereiche und deren Inhalte verbindlich vor. Der gemeinsame Nenner aller Ausbildungsabschlussprüfungen lautet: Nachweis der Handlungsfähigkeit mit Blick auf die im jeweiligen Beruf geforderten Fertigkeiten, Fachkenntnisse und Fähigkeiten.
Diesem Anspruch müssen somit zuerst einmal die Prüfungen selbst gerecht werden:
- Die Auszubildenden müssen die Prüfung absolvieren können, unabhängig davon, in welchem Ausbildungsbetrieb sie gelernt haben (lernortunabhängig).
- Die Prüfung muss lernortübergreifend sowohl die im Betrieb vermittelten als auch die in der Schule vermittelten Inhalte und Kompetenzen aufgreifen.
- Die Aufgaben müssen mit der aktuellen betrieblichen Praxis des jeweiligen Berufs und realitätsnahen Arbeitsaufträgen korrespondieren.
- Als öffentlich-rechtliche Prüfungen müssen die Aufgaben und die durch sie gestellten Anforderungen an die Auszubildenden justiziabel sein, das heißt: Alle Entscheidungen rund um das Zustandekommen, die Durchführung und Bewertung der Prüfung müssen transparent und nachvollziehbar sein, den Ordnungsmitteln sowie dem Grundsatz der Fairness und Gleichbehandlung entsprechen.
Die Vorteile dieser hohen Anforderungen zeigen sich deutlich, wenn man sich vor Augen führt, was es hieße, wenn sie nicht erfüllt wären. So könnten beispielsweise einzelne Unternehmen ihre Auszubildenden speziell nach ihren Erfordernissen prüfen – was an der betrieblichen Praxis vieler, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, der großen Mehrheit der Betriebe, jedoch völlig vorbeiginge und die Versorgung der Wirtschaft insgesamt mit umfassend ausgebildeten Fachkräften gefährden würde. Zudem fördern die Lernortunabhängigkeit und die definierten Prüfungsinhalte auch die berufliche Mobilität junger Fachkräfte, denn sie garantieren Auszubildenden, dass sie nach ihrer Ausbildung deutschlandweit (und ebenso in vielen Ländern Europas, in denen die deutschen Abschlüsse anerkannt sind) durchstarten können. Bundeseinheitliche Prüfungen erhöhen also die Chancen, eine Beschäftigung zu finden, da sie überregional gleich anerkannt sind.
Und auch andersherum: Wo auch immer eine Auszubildende oder ein Auszubildender gelernt hat, die Unternehmen können bundesweit darauf vertrauen, dass die vorgesehenen Ausbildungsinhalte und -kompetenzen in vergleichbarer Form überprüft und fair bewertet wurden – genau hierfür steht das IHK-Zeugnis als unabhängiges Testat. Das spart in den Personalabteilungen Kosten für Nachqualifizierungen, eigene Testierungen und spezielle Auswahlverfahren.
Wie werden die Ausbildungsprüfungen entwickelt?
Um die hohen Anforderungen an die bundeseinheitlichen Ausbildungsprüfungen qualitätsgesichert und effizient zu erfüllen, haben die IHKs zentrale Erstellungseinrichtungen geschaffen. Für die kaufmännischen und kaufmännisch verwandten Berufe übernehmen die „Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen“ (AkA) mit Sitz bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken und die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA Nord-West) in Köln diese Funktion. Ihr Pendant für die gewerblich-technischen Berufe ist die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL). Die Grafik zeigt am Beispiel der AkA das aufwendige und qualitätsgesicherte Verfahren, mit dem eine schriftliche Ausbildungsabschlussprüfung vom ersten Vorschlag für einen Aufgabensatz bis zur finalen Prüfung entwickelt wird (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken).
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