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Weiterbildungsprüfungen: Mehrwerte durch zentrale Erstellung

Bundeweit prüfen die IHKs jährlich über 60.000 Menschen, die sich mit einem Lehrgang der Höheren Berufsbildung weitergebildet haben. Nicht nur die Menge der Teilnehmenden ist stattlich, auch die Vielfalt der Abschlüsse: Die IHKs bieten über 70 verschiedene bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfungen an, darunter Prüfungen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Berufspädagogen, IT-Spezialistinnen und -Spezialisten und nicht zuletzt die große Vielzahl der Fachwirte-, Meister und Betriebswirte-Abschlüsse. Doch wie können die IHKs bei dieser Bandbreite garantieren, dass die Prüfungen alle das geforderte hohe Qualitätsniveau aufweisen? Das Zauberwort heißt „bundeseinheitlich“.   

Eine für alle

Grundlage für jede Weiterbildungsprüfung ist die Prüfungsverordnung. Sie gibt die thematischen Schwerpunkte vor und definiert, in welcher Tiefe die Themen handlungsorientiert zu prüfen sind. Um überregional und über mehrere Prüfungsjahrgänge hinweg ein möglichst gleichbleibendes und dadurch anerkanntes Qualitätsniveau zu garantieren, haben die IHKs die Aufgabenerstellung für die schriftlichen Weiterbildungsprüfungen über einen gemeinsamen Dienstleister, die DIHK-Bildungs-gGmbH, zentralisiert. Die Vorteile sind in etwa dieselben, wie in der dualen Ausbildung (mehr Information hierzu finden Sie in diesem Artikel).

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfungen

  • tragen dazu bei, die Qualität der Lehre zu steigern,
  • sie garantieren die Validität und Vergleichbarkeit der Prüfungsergebnisse,
  • sie stellen die Rechtssicherheit der Abschlüsse sicher,
  • sie fördern für die Unternehmen die bundesweite Einsetzbarkeit der Fach- und Führungskräfte mit IHK-Abschluss und 
  • sie erweitern die Möglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen, sich bundesweit und sogar in vielen Teilen der EU mit ihrem Abschluss bewerben zu können.

Und wie entstehen nun die bundeseinheitlichen schriftlichen Weiterbildungsprüfungen?

Aus der Praxis für die Praxis

Die DIHK-Bildungs-gGmbH erstellt die Prüfungsaufgaben nicht selbst, sondern koordiniert den Erstellungsprozess. Im Zentrum stehen hierbei aktive Prüferinnen und Prüfer, deshalb ist jede der 79 IHKs angehalten, prüfende Expertinnen und Experten zu entsenden. In bundesweiten Projektgruppen erstellen sie als Team die Prüfungsaufgaben für einen der vielen Fortbildungsabschlüsse. Bevor die Projektgruppenmitglieder jedoch aktiv werden können, müssen sie selbst die „Schulbank“ drücken: Ein sog. „Aufgabenersteller-Training“ schafft ein gemeinsames Verständnis davon, welche Anforderungen und Qualitätskriterien für bundeseinheitliche schriftliche Prüfungen qua Gesetz gelten. Auf dieser Basis baut die weitere inhaltliche Arbeit an der Aufgabenerstellung auf.

(Zum Vergrößern der Grafik bitte aufs Bild klicken.)

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